Uns fehlt noch der „Schnell- oder Laufschritt“.
Jetzt wird es wieder unterschiedlich…
Der Hundeführer läuft. Der Mensch wechselt also die Gangart von Gehen zu Laufen. Der Unterschied liegt darin, dass es beim Laufen eine Schwebephase gibt, in der wir keinen Fuss am Boden haben.
Zwei Fussarbeits-Tempi, aber nur eine Gangart!
Die meisten Hunde wechseln jedoch die Gangart nicht!
Die meisten Hunde laufen den Schnellschritt, genau wie den Normalschritt, im Trab!
Allerdings laufen sie diesen Trab in anderem Tempo.
Diesen Tempounterschied kann der Hund auf verschiedenen Wegen erreichen. Das hängt massgeblich auch von seinem Körperbau ab.
Wichtig für uns zu merken ist: der Richter muss beim Hundeführer (!!) einen Gangartenwechsel (vom Gehen zum Laufen) sehen. Nicht beim Hund.
Beim Hund muss der Richter einen deutlichen Tempowechsel (Verlängerung der Schrittlänge oder Erhöhung der Schrittfrequenz) sehen können, aber eben nicht zwingend einen Gangartenwechsel.
Und manchmal muss es doch der Galopp sein...
Manche Hunde, z.B. kleine oder kurzbeinige Hunde, müssen aber einen Gangartenwechsel hin zum Galopp, zeigen. Denn sie haben körperlich nicht die Möglichkeit den Gangartenwechsel ihres Menschen ohne Wechsel mitmachen zu können.
Das ist natürlich nicht schlimm! Es ist aber ein kleiner Nachteil für den Hund…
Der Trab ist eine gelaufene Gangart, der Galopp ist eine gesprungene Gangart.
Und für den Hund ist es viel schwieriger im Laufschritt jeweils einen Sprung „Schulter auf Kniehöhe“ zu platzieren, als wie im Trab einen gelaufenen Schritt.
Es sind also nie „nur“ Tempowechsel in der Fussarbeit!
Es steckt so viel mehr dahinter….